der Beamte in den Ruhestand zu versetzen. Das kann auch der Fall sein, wenn die Beamtin oder der Beamte von sich aus um Überprüfung der Dienstunfähigkeit bzw. März 2015 hat das Bundesverwaltungsgericht ein weiteres Mal die Anforderungen für den Inhalt des notwendigen, ärztlichen Gutachtens zur Entscheidung über die Versetzung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand präzisiert. 1 Satz 3 BG LSA verpflichtet, sich nach Weisung der Behörde amtsärztlich untersuchen zu lassen. v. 25.06.2009 (auszugsweise): Beantragen Beamte, die wegen Dienstunfähigkeit in dem Ruhestand versetzt worden sind, gemäß § 46 Abs. Themenauswahl zu Dienstfähigkeit und Dienstunfähigkeit im Beamtenrecht. der Beamte ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich eine Verwundung oder sonstige Beschädigung zuzieht, die zur Krankheit bzw. Das eigentliche Verfahren zur vorzeitigen Versetzung in den Ruhestand beginnt mit der Weisung der Dienststelle an die Beamtin oder den Beamten, sich zum Zweck der Prüfung einer möglichen Dienstunfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen. Es hat die folgenden weiteren relevanten Informationen erbracht: Datum des Gesprächs . Beamtenrecht - Überprüfung der Dienst (un)fähigkeit - Vorsicht vor Beweisvereitelung Wenn der Dienstherr eine ärztliche Untersuchung rechtmäßig anordnet, muss sich der Beamte der Untersuchung. Eine solche Weisung ist nur verhältnismäßig, wenn sie Art und Umfang der Untersuchung klar benennt. die Schwerbehindertenvertretung anzuhören (z.B. 65 Abs. Bei der Frage, wann von einer längeren bzw. Schwierigkeit und Aufgaben richten sich nach gewünschter Laufbahn. Ist eine Beamtin bzw. Darum geht es im nachfolgenden Text und in den weiteren Seiten dieses Abschnitts. 2 GStG SH). Da ist jemand auf dem Weg zurück in den Job, zurück zur vollen Belastung und dann kommt mittendrin die Aufforderungen, zum Amtsarzt zu gehen und sich einem . Diese Untersuchungsanordnung ist nach § 44 Absatz 6 BBG für die Beamtin oder den Beamten verpflichtend . Leider ist dies nicht immer der Fall, denn Beamte sollten in fast jeder Phase ihrer Laufbahn, ob sie nun Anwärter, Beamte auf Probe oder Beamte auf Lebenszeit sind, im Falle einer Dienstunfähigkeit gut abgesichert sein. weitere Anlagen . Die bis vor kurzem mögliche gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer amtsärzlichen Untersuchung dürfte zukünftig nicht mehr zulässig sein. Ergänzend sind bei der Überprüfung der begrenzten Dienstfähigkeit Abschnitt 8 Nr. Wenn Beamte dienstunfähig sind - beziehungsweise Zweifel über die Dienstfähigkeit bestehen - muss der Dienstherr zunächst die Dienstfähigkeit überprüfen, und zwar maßgeblich auf Grundlage einer Untersuchung durch den Amtsarzt und eines entsprechenden amtsärztlichen Gutachtens. Dies trägt dem allgemeinen Grundsatz Rechnung, dass grundsätzlich "Verwendung vor Versorgung" geht.