Die Auskunftspflicht des Erben - und ihre Vollstreckung | Rechtslupe Da der Pflichtteilsberechtigte kein direktes Recht am Nachlass hat - z.B. oder er zwar als (Mit- oder Nach-)Erbe eingesetzt war, aber den Erbteil nach § 2306 BGB gemäß §§ 1945, 1953 BGB ausgeschlagen hat . § 2314 BGB gibt dem Pflichtteilsberechtigten deshalb ein Instrument, um Auskunft über den Bestand des Nachlasses und dessen Wert zu erhalten.
Können Erben die Auskunftspflicht verweigern? - Erbrecht-heute.de Die Rechtsprechung billigt dem nicht pflichtteilsberechtigten Beschenkten bei derartigen Fallgestaltungen deshalb einen entsprechenden Auskunftsanspruch gegen den Ergänzung fordernden Erben aus § 242 BGB zu (BGH NJW 1964, 1414). EUR 3,90. Daher stehen ihm auch Auskunftsansprüche gegen den Erben zu. b. einen Anspruch auf Wertermittlung des Nachlasses. 1 Satz 1 BGB ist ihrem Sinn und Zweck nach nicht auf Personen anzuwenden, die erst infolge Ausschlagung des Erbes nicht als Erben einzusehen sind. Ein Pflichtteilsberechtigter kann vom Erben Auskunft über den Bestand des Nachlasses verlangen. Hierfür räumt ihm das Gesetz in § 2314 BGB ein Auskunftsrecht gegenüber den Erben ein.
Pflichtteil | Was Sie über den Auskunftsanspruch ... - Erbrecht effektiv Zur Ermittlung seines konkreten Pflichtteilsanspruchs hat der Pflichtteilsberechtigte daher gegenüber dem Erben nach § 2314 BGB zwei Ansprüche: a. einen Anspruch auf Auskunft über den Bestand des Nachlasses und. Weder besteht ein Anspruch auf bestimmte Nachlassgegenstände noch kann der Pflichtteil oder eine Auskunft darüber von Dritten, z.B. Auskünfte des Pflichtteilsberechtigten, er habe vom Erblasser keine Zuwendungen mit der Bestimmung erhalten, sich . Juli 2018 - I-7 U 9/17. Um den Pflichtteilsanspruch aus dem Nachlassvermögen überhaupt genau bestimmen zu können, ist es nötig, dass der Pflichtteilsberechtigte von dem Nachlassvolumen in seiner Gesamtheit erfährt. 1 Satz 1 BGB handelt es sich um eine unvertretbare Handlung, die nach § 888 Abs.
Auskunftsansprüche des Vermächtnisnehmers gegen Erben? Auskunftspflicht des Erben gegenüber Pflichtteilsberechtigten Urteil > 5 U 779/15 | OLG Koblenz - kostenlose-urteile.de Hat der . Sie haben 30 Jahre Zeit bis zur Verjährung. Pflichtteilsberechtigte Personen (Kinder und Ehegatten des Verstorbenen) müssen sich Zuwendungen, die sie zu Lebzeiten des Verstorbenen oder letztwillig von diesem erhalten haben, auf den eigenen Pflichtteil . Hier kann der Pflichtteils- und demgemäß auch der Auskunftsanspruch nur gegen den Erben selbst geltend gemacht werden. OLG Düsseldorf - Az. Der BGH (NJW 1993, 2737) hat aus § 242 BGB einen Auskunfts- und Wertermittlungsanspruch des pflichtteilsberechtigten Erben gegen den vom Erblasser beschenkten Miterben abgeleitet.